Fragen und Antworten

careanesth

  • Was ist careanesth?

    careanesth wurde 1999 gegründet und gehört heute zu den führenden Personaldienstleistern im Schweizer Gesundheitswesen. Careanesth arbeitet mit Spitälern, Rehabilitationskliniken, Psychiatrien, ambulanten Zentren, Praxen sowie Spitexorganisationen und Alters- und Pflegeheimen in der ganzen deutschsprachigen Schweiz zusammen. Rund 40 Mitarbeitende an den Standorten Zürich, Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und im Backoffice Visp sowie zahlreiche Freelancer und Springer sind täglich im Einsatz für unsere Kunden.

  • Wo ist careanesth?

    Careanesth hat an folgenden Standorten ein Büro:

    • Careanesth AG, Hauptsitz Zürich, Bahnhofstrasse 73, CH-8001 Zürich
    • Careanesth AG, Büro Basel, Peter Merian-Strasse 43, CH-4052 Basel
    • Careanesth AG, Büro Bern, Bollwerk 4, CH-3011 Bern
    • Careanesth AG, Büro Luzern, Pilatusstrasse 32, CH-6003 Luzern
    • Careanesth AG, Büro St. Gallen, St. Leonhard-Strasse 31, CH-9000 St. Gallen
    • Careanesth AG, Backoffice Visp, Torweg 8, CH-3930 Visp
  • Wann erreiche ich careanesth?

    Die Öffnungszeiten von careanesth sind von Montag bis Donnerstag von 8–17.30 Uhr und am Freitag von 8–17 Uhr. Sie erreichen uns telefonisch unter +41 44 879 79 79 oder per Mail unter .

Arbeiten bei careanesth

  • Was für Arbeitsmodelle bietet careanesth?

    careanesth verfügt über verschiedene Arbeitsmodelle, die sich optimal mit Ihrer Lebenssituation verbinden lassen.

    • Im Freelancer-Modell lernen Sie neue Regionen und Institutionen kennen. Sie leisten über einen definierten Zeitraum von in der Regel 1–6 Monaten sowie einem Beschäftigungsgrad von 80-100% einen Einsatz und unterstützen das bestehende Team.
    • Im Springer-Modell leisten Sie bedarfsorientierte Einsätze, meistens tageweise. In der webbasierten Springer- & Pool-Software tragen Sie Ihre Verfügbarkeiten ein und werden direkt von den Einsatzbetrieben gebucht. Sie entscheiden an welchen Tagen Sie welche Dienste leisten können und in welchen Institutionen Sie gebucht werden möchten. 
    • Im Pool-Modell arbeiten Sie wie im Springer-Modell, sind jedoch für eine bestimmte Institution vorgesehen - Sie verbinden eine hohe Flexibilität in einem Ihnen bekannten Umfeld.
  • Was ist der Unterschied zwischen temporären- und Springer-Einsätzen?
    • Freelancer-Einsätze: Sie leisten über einen definierten Zeitraum von in der Regel 1–6 Monaten sowie einem hohen Beschäftigungsgrad (80-100%) einen Einsatz. Sie erhalten den Dienstplan von der Abteilung und werden in der Regel in allen Diensten eingeteilt.
    • Springer-Einsätze: Sie arbeiten in der Regel tageweise. Sie entscheiden an welchen Tagen Sie welche Dienste leisten können und in welchen Institutionen Sie gebucht werden möchten. Dies geben Sie in der webbasierten Springer- & Pool-Software ein. Sie werden direkt von den Einsatzbetrieben gebucht. 
  • Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um bei careanesth arbeiten zu können?

    Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen und haben fundierte Berufserfahrung. Sie haben Freude am Pflegeberuf und zählen Offenheit, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität zu Ihren Stärken. Sie können sich schnell in neue Abläufe und Teams einarbeiten. Zuverlässigkeit, Professionalität und fachliche Kompetenz runden Ihr Profil ab.

    Wenn Sie aus dem Ausland kommen, müssen Sie Ihr Diplom beim SRK anerkennen lassen und über Berufserfahrung in der Schweiz verfügen.

     

  • Wo kann ich mich bewerben

    Sie können sich direkt via jetzt bewerben Button auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. 

    Ist Ihre gesuchte Stelle nicht dabei, haben Sie die Möglichkeit, sich via Bewerbungsformular zu bewerben. 

    Um Ihre Bewerbung speditiv bearbeiten zu können, ist es wichtig, dass Sie sich via den zwei genannten Formularen bewerben und alle geforderten Angaben mitsenden. Sollte es zu keiner Anstellung über careanesth kommen, werden Ihre Unterlagen selbstverständlich gelöscht. 

  • Kann ich mich unverbindlich bei careanesth beraten und informieren lassen?

    Wir beraten Sie gerne bezüglich unseren Arbeitsmodellen. Damit wir dies aber kompetent und auf Ihre Situation abgestimmt machen können, benötigen wir zwingend Ihre Bewerbungsunterlagen. Auch ist ein Vorstellungsgespräch nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Wenn Sie eine generelle Beratung oder Standortbestimmung wünschen, dann bietet dies René Beer an. Diese Informationen finden Sie hier. 

     

  • Was benötigt careanesth alles für eine vollständige Bewerbung?

    Um eine rasche Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu gewährleisten, bewerben Sie sich bitte direkt über den Link bei den ausgeschriebenen Stellen oder dem allgemeinen Bewerbungsformular

    Füllen Sie alle Felder aus. Folgende Unterlagen bitten wir Sie, im PDF hochzuladen. 

    • Lückenlos ausgefüllter Lebenslauf mit hochauflösendem Portrait-Foto (Business Foto)
    • Diplome/Fähigkeitsausweise aller absolvierten Ausbildungen (inkl. SRK Anerkennung bei ausländischen Diplomen)
    • Sämtliche Arbeitszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber mindestens von den letzten 10 Jahren
    • Weiterbildungs- und Kursbestätigungen

     

    Alle Dokumente zusammen dürfen maximal 15 MB gross sein.Verwenden Sie bitte den PDF-Komprimierer von pdfcompressor.com, um die Dateien vor dem Übermitteln zu verkleinern.

  • Was passiert mit meinen vertraulichen Unterlagen bei careanesth?

    Ihre Unterlagen werden zur Bearbeitung in unser System übernommen und vertraulich behandelt. careanesth reicht die Bewerbungsunterlagen an die potenziellen Einsatzbetriebe nur nach Rücksprache mit den Bewerbern/-innen ein.

    Arbeiten Sie im Springer- oder Poolmodell stimmen Sie mit Ihrer Freischaltung der Einsatzorte in der OnlineDispo zu, dass der potentielle Arbeitgeber, Kunde Einsicht auf Ihren Lebenslauf, Ihre Kontaktdaten und die von Ihnen ausgefüllte Kompetenzliste hat.

    Sollte es zu keiner Anstellung über careanesth kommen werden Ihre Unterlagen gelöscht. Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Weiterführende Informationen finden Sie im Impressum unter Datenschutz

  • Habe ich als temporär Mitarbeitender ein Team?

    Ja, Ihre Bereichsleitung ist Ihre Ansprechperson und pflegt einen persönlichen Kontakt. careanesth organisiert periodisch einen Mitarbeitenden-Ausflug. Die Einladung erfolgt persönlich. Eine Anmeldung ist verbindlich. Die Daten werden frühzeitig kommuniziert. 

  • Erhalte ich bei careanesth ein Dienstjubiläum?

    careanesth ist stolz auf seine vielen, langjährigen Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden haben deshalb Anspruch auf folgende Entschädigung bei Erreichung gewisser Dienstjubiläen:

    • 5 Jahre: *2'500.–
    • 10 Jahre: *5'000.–
    • 15 Jahre: *7'500.–

    *die Jubiläumsprämie entspricht einem BG von 100 % und wird dem Durchschnitts-BG über die Dienstjahre angepasst. Dienstjubiläum ist für careanesth Mitarbeitende, ausgeschlossen davon sind Mitarbeitende in administrierten oder lizenzierten Pools. 

  • Habe ich als Mitarbeitende/r Ermässigung?

    Sie haben als Mitarbeiter/In von careanesth bei verschiedenen Unternehmen Ermässigungen. Die Unternehmen und Konditionen finden Sie im aktuellen careanesth A-Z. Die Ermässigungen gelten für careanesth Mitarbeitende, ausgeschlossen davon sind Mitarbeitende in administrierten oder lizenzierten Pools. 

  • Erhalte ich bei careanesth ein Arbeitszeugnis?

    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt careanesth den Mitarbeitenden ein Arbeitszeugnis aus. Auf Wunsch wird auch ein Zwischenzeugnis erstellt. Bei einer Einsatzdauer von weniger als 3 Monaten oder weniger als 20 Einsatztage, erhalten Sie eine Arbeitsbestätigung.

  • Werde ich beim Temporär Arbeiten beurteilt?

    Am Ende eines Einsatzes füllt der Einsatzbetrieb ein Beurteilungsformular aus. Bei einer negativen Beurteilung wird das Gespräch mit dem Mitarbeitenden gesucht und beurteilt, ob die Qualifikation adäquat ist. Bei zwei begründeten, negativen Beurteilungen behält sich careanesth das Recht vor, dem Mitarbeitenden keine weiteren Einsätze anzubieten. careanesth legt grossen Wert darauf, die Qualität der Einsätze hoch zu halten.

Lohn und Versicherungen

  • Bin ich sozialversichert wenn ich temporär arbeite?

    Ja, die Mitarbeitenden sind bei careanesth vollumfänglich sozialversichert. Neben den gesetzlich festgelegten Abgaben für AHV/IV/EO, ALV (Arbeitslosenversicherung), Betriebs- und Nichtbetriebsunfall, sind die Mitarbeitenden bei der KTG (Krankentaggeldversicherung) und dem BVG (Pensionskasse) überobligatorisch versichert.

  • Habe ich eine Pensionskasse wenn ich temporär arbeite?

    Ja. Alle Mitarbeitenden werden ab der 14. Arbeitswoche automatisch bei NoventusCollect versichert, wenn sie das ordentliche Rücktrittsalter noch nicht erreicht haben. Arbeitnehmende mit Unterstützungspflichten gegenüber Kindern sind obligatorisch ab dem 1. Tag versichert. Eine freiwillige Unterstellung ab dem 1. Tag steht zudem allen Mitarbeitern zu. Im Arbeitsmodell Freelancer versichert careanesth alle Mitarbeitenden automatisch ab dem 1. Tag.

  • Was passiert bei Austritt mit meiner Pensionskasse?

    Bei Austritt (in der Regel ab 25 Jahre) hat der Mitarbeitende Anspruch auf die Austrittsleistung der Pensionskasse. Diese wird direkt an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen.

  • Was passiert mit dem Geld, wenn ich keinen neunen Arbeitgeber habe?

    Ist kein neuer Arbeitgeber vorhanden, erfolgt die Auszahlung auf ein Freizügigkeitskonto. In diesem Fall kann bei einer Bank nach Wahl ein Konto eröffnet werden.

  • Kann ich mir die Pensionskasse bar auszahlen lassen?

    Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit einer Barauszahlung. Detaillierte Informationen können dem Vorsorgereglement der NoventusCollect entnommen werden. Jeder Mitarbeitende erhält ein Austrittsformular. Dieses ist zu ergänzen und mit den notwendigen Unterlagen an die Pensionskasse NoventusCollect weiterzuleiten. Sobald die Pensionskasse im Besitz sämtlicher Unterlagen ist, wird die Austrittsleistung transferiert.

  • Bin ich bei careanesth Invalidenversichert?

    Ja, die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung für alle Personen mit Wohnsitz und Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen bei einer Invalidität die Existenzgrundlage zu sichern. Die Prämien werden geteilt; die eine Hälfte übernimmt careanesth, die andere wird den Mitarbeitenden vom Lohn abgezogen.

  • Bin ich bei careanesth Krankentaggeldversichert?

    Ja, Sie sind bei careanesth Krankentaggeldversichert. Die Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ab dem 31. Tag sind alle Mitarbeitenden von careanesth bis zum 720. Tag gegen Lohnausfall bei der sodalis versichert. Die Taggeldhöhe beträgt 80 % der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne der letzten 12 Monate. Ab dem 721. Tag setzt die IV (Invalidenversicherung) bei Langzeiterkrankungen ein.

  • Kann ich nach Einsatzende in der Taggeldversicherung bleiben?

    Ja. Nach Einsatzende haben die Mitarbeitenden das Recht, innerhalb von 30 Tagen in die Einzeltaggeld-Versicherung der sodalis überzutreten. Bei der Kollektivversicherung besteht eine Wartefrist von 30 Tagen. Auf Wunsch kann mit der sodalis eine kürzere Wartefrist vereinbart werden. In diesen Fällen ist jedoch eine Gesundheits-Erklärung auszufüllen, aufgrund derer die Versicherung die Aufnahme bzw. den Übertritt ablehnen kann. Mit einer Wartefrist von 30 Tagen wird der Übertritt in jedem Fall gewährt.

  • Kann ich bei Krankheit immer noch privat in die Taggeldversicherung wechseln?

    Ja. Im Krankheitsfalle muss der Übertritt in die Einzeltaggeld-Versicherung sowie die Krankmeldung spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ende des Einsatzes erfolgen. Falls die Meldung zu spät erfolgt, werden die Leistungen von der sodalis gekürzt. Die Anmeldung sowie die Krankmeldung müssen durch die Mitarbeitenden direkt bei der sodalis erfolgen.

  • Bin ich bei careanesth Unfallversichert?

    Ja. Während eines Einsatzes sind die Mitarbeitenden von careanesth bei der SUVA gegen Berufsunfall und – bei einer Mindestarbeitszeit von 8 Std./Woche – gegen Nichtberufsunfall versichert. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung werden vom Arbeitgeber bezahlt; die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung werden dem Mitarbeitenden vom monatlichen Bruttolohn abgezogen. Die Prämien werden jährlich aufgrund der Schadensfälle neu berechnet. Alle Unfälle müssen der zuständigen Bereichsleitung bei careanesth umgehend gemeldet werden.

Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag

  • Bin ich als temporär Mitarbeitender dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt?

    Ja, careanesth untersteht dem GAV Personalverleih.

  • Darf ich nebenbei bei careanesth arbeiten?

    Alle Mitarbeitenden, die neben careanesth für einen weiteren Arbeitgeber tätig sind, müssen mit ihrer Unterschrift in der Vertraulichkeitserklärung (erhalten Sie automatisch nach Ihrer Bewerbung via Website) bestätigen, dass sie ihren Hauptarbeitgeber über den Nebenerwerb informiert haben und dieser damit einverstanden ist.

  • Wie sind die Ferien und Feiertage im Stundenlohn geregelt?

    Die Ferien/Feiertage sind bei Stundenlohnvereinbarungen in Form eines Prozentsatzes bereits im Bruttolohn enthalten (siehe Rahmenarbeitsvertrag) und werden auf der monatlichen Lohnabrechnung ausgewiesen.

  • Wann wird das Feriengeld ausbezahlt?

    Gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) muss das Feriengeld zurückbehalten werden. Es wird im Regelfall bei Ferienbezug bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.

  • Wenn ich meinen Dienstplan selber schreibe, gilt dann das Arbeitsgesetz?

    Ja, die tägliche Ruhezeit muss im Normalfall 11 Std./Tag betragen. Sie kann – auch mehr als einmal pro Woche – bis auf 9 Std./Tag herabgesetzt werden, sofern im Durchschnitt von zwei Wochen die tägliche Ruhezeit 12 Std. beträgt. Allerdings darf beim darauffolgenden Einsatz keine Überzeit erfolgen.

  • Wie ist die Ruhezeit mit den Piketteinsätzen geregelt?

    Durch Piketteinsätze darf die tägliche Ruhezeit unterbrochen werden, sie muss jedoch im Anschluss an den Pikettdienst im restlichen Umfang nachgewährt werden. Kann durch die Piketteinsätze eine minimale Ruhezeit von vier aufeinander folgenden Std. nicht erreicht werden, so muss im Anschluss an den letzten Einsatz die gesamte tägliche Ruhezeit von 11 Std. nachgewährt werden.

  • Bekomme ich beim temporär Arbeiten einen Arbeitsvertrag?

    Ja, Mitarbeitende von careanesth erhalten zwei Verträge:

    Der Rahmenarbeitsvertrag regelt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden für die Zeitdauer der abgeschlossenen befristeten oder unbefristeten Einsatzverträge. Er ist mit den Bestimmungen des GAV Personalverleih abgestimmt, informiert über alle relevanten arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungsfristen, Überstunden/-zeiten, Lohnauszahlung, Sozialversicherungen etc. und ist vom Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) genehmigt worden.

    Der befristete oder unbefristete Einsatzvertrag regelt die Details der Einsätze und wird den Mitarbeitenden vor Beginn jedes befristeten Einsatzes (Freelancer) oder jährlich bei unbefristeten Einsätzen (Springer und Pool) per Mail zugestellt. Der Einsatzvertrag beinhaltet u. a. den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende, Arbeitszeit, Beschäftigungsgrad, Bruttolohn etc.

  • Habe ich als temporär Mitarbeitender das Recht auf bezahlte Fort- und Weiterbildung?

    Durch den GAV bezahlen Mitarbeitende 0,7 % und Arbeitgeber 0,3 % der Lohnsumme an den Weiterbildungsfonds von Temptraining. Sie erhalten grosszügige Leistungen für Weiterbildung. Alle aktuellen Informationen finden Sie unter: www.temptraining.ch