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Allgemeine Fragen

Zur Temporäranstellung

Bin ich bei Temporäreinsätzen fest bei Careanesth angestellt?
Ja, Careanesth stellt Sie für die Dauer eines Einsatzes fest an und rechnet für Sie mit den gesetzlichen Sozialversicherungen ab.

Bin ich nach Beendigung eines Einsatzes weiter angestellt?
Nein, die Anstellung bezieht sich nur auf die Dauer des jeweiligen Einsatzes. Wir können Ihnen jedoch in der Regel Folgeinsätze anbieten.

Bin ich verpflichtet, ausschliesslich für Careanesth zu arbeiten?
Nein, Sie sind in der Wahl Ihres Arbeitgebers bzw. Vermittlers grundsätzlich frei, und Sie werden zu keinem bestimmten Zeitraum verpflichtet, nur für Careanesth zu arbeiten.

Kann ich temporäre Einsätze mit einer Festanstellung verbinden?
Ja, viele unserer temporären Mitarbeitenden leisten bei Ihrem Arbeitgeber ein Teilzeitpensum und stehen uns in der restlichen Zeit zur Verfügung.

Wer bestimmt, wo und wann ich eingesetzt werde?
Die Entscheidung über den Ort und die Dauer des Einsatzes liegt ausschliesslich bei Ihnen. Wir unterbreiten Ihnen lediglich Stellenangebote und beraten Sie bei der Wahl eines Einsatzes.

Wer bezahlt die allfälligen Unterkunftskosten bei einem Einsatz?
Grundsätzlich gehen diese Kosten zu Ihren Lasten. Die Spitäler und Kliniken stellen jedoch häufig günstige Personalzimmer zur Verfügung. Zudem erhalten Sie von Careanesth eine Unkostenpauschale von Fr. 15.00 pro Tag, welche Ihnen zusätzlich zum Lohn ausbezahlt wird.

Was verdiene ich als temporärer Mitarbeiter?
Den Stundenlohn hängt von der Ausbildung und Erfahrung ab. Als temporärer Mitarbeiter liegt Ihr Monatslohn deutlich über dem eines Festangestellten. Zudem sind die Stundenlöhne von Careanesth überdurchschnittlich hoch, verglichen mit anderen Anbietern im Temporärmarkt.

Zur Festanstellung

Was kostet mich eine Festvermittlung durch Careanesth?
Nichts. Eine Vermittlung durch Careanesth ist grundsätzlich kostenlos und frei von jeder Verpflichtung.

Kann ich mich bei mehreren Vermittlungsbüros bewerben?
Ja. Allerdings sehen wir es als Vorteil an, wenn Sie sich auf die Zusammenarbeit mit einem einzigen Vermittler beschränken.

Wer bezahlt die Kosten (Anreise und Übernachtung) für allfällige Vorstellungstermine?
Grundsätzlich gehen diese Kosten zu Ihren Lasten. Häufig stellt der Arbeitgeber aber eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung bzw. beteiligt sich teilweise an Ihren Auslagen.

 

 
 
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